Verpackungsverordnung

Die Verpackungsverordnung ist ein wichtiger Bestandteil von vielen erworbenen Produkten und Verpackungen bzw. Serviceverpackungen, die von den Erstinverkehrbringern dieser Waren, Beiträge an die jeweiligen Institute zu entrichten haben.

Am 1. Januar 2019 hat das neue Verpackungsgesetz 2019 (VerpackG) die derzeitige Verpackungsverordnung (VerpackV) abgelöst. Andere neue Auflagen wie die Registrierungspflicht nach § 9 und die Datenmeldepflicht nach § 10 VerpackG für Hersteller und Händler (Erstinverkehrbringer) werden durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) geregelt.

Wir teilen Ihnen mit, dass durch uns keine Gebühren an ein Duales System abgeführt werden. Wir setzen voraus, dass Sie selbst als Erstinverkehrbringer an ein Duales System abführen bzw. das eine ordnungsgemäße Entsorgung, außerhalb der öffentlichen Entsorgung, durch Sie sicher gestellt ist. 

Wenn Sie aber keine Lizenzgebühren an ein Duales System abführen und Sie für Ihre über uns gekauften Artikel dieses wünschen, sprechen Sie uns bitte darauf an. Wir werden Ihnen dann speziell ein Angebot unterbreiten, worauf Sie bei Bedarf zurückgreifen können.

Wir sind ein Kleingewerbe gemäß § 3 Abs. 11 und handeln zwischen Herstellern und Händlern bzw. Gewerbetreibenden. Damit gehen wir davon aus, dass alle Parteien mit dieser Thematik vertraut sind.